Coaching, Gutachten Familienrecht, Gruppendynamik, Krisenbegleitung, Psychotherapie, Teambuilding, Gesundheitsförderung, Wissenschaftliche Betriebspsychologie, Kommunikationsentwicklung

Psychologischer Sachverständiger für Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfe (Sachverständigenliste der Psychotherapeutenkammer NRW, Verw.-Vorschrift vom 10. Dez. 2010). Berufserfahrung an Familiengerichten in den OLG-Bezirken Düsseldorf, Hamm und Köln seit 1998. Leiter der Gutachtenstelle Nordrhein.

Aufgabe eines Gutachtens ist es, dem Gericht hinsichtlich der Fragestellung eine Empfehlung abzugeben, es hat keine Entscheidung zu treffen. Das Gericht kann von einer Empfehlung auch abweichen.

1. Es werden Gutachtenaufträge insb. zu folgenden Fragestellungen bearbeitet:

  • Umgangs- und sorgerechtliche Fragen
  • Fragen zum Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs im Zusammenhang mit Umgangsproblemen
  • Fragen zum Einfluss psychischer Erkrankungen auf die Erziehungsfähigkeit
  • Fragen zum Vorliegen von Entfremdungszuständen bei Kindern
  • Fragen von Zwangseinweisungen bei Drogen-, Erziehungsproblemen

2. Es werden folgende Qualitätsanforderungen erfüllt:

  • Explorationen/Interviews werden auf Tonträger aufgenommen und davon die essentiellen Inhalte transkribiert, so dass Verlauf und Inhalte transparent dargestellt sind.
  • Interaktionsbeobachtungen werden auf Video aufgezeichnet und davon die Handlungsabläufe transkribiert.
  • Alle Ton- und Videoaufzeichnungen werden nach Ausarbeitung umgehend gelöscht.
  • Die Interviews mit den Eltern werden meist in der Wohnumgebung oder im Büro der Gutachtenstelle geführt.
  • Die Exploration des/der Kinder wird auf neutralem Boden im Büro ohne Anwesenheit eines Elternteils durchgeführt.
  • Gutachten enthalten eine ausgearbeitete Aktenanalyse.
  • Bewertungskriterien sind u.a. die Bindungsqualität, die Versorgungs- und Förderkompetenz, die Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft, die Bindungstoleranz, der Kindeswille, Fragen der Kontinuität und des sozialen Umfeldes.
  • Es wird lösungsorientiert gearbeitet, soweit dies im Einzelfall möglich ist.
  • Gemäss dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit wird dem Gericht zu Beginn mitgeteilt, welche Personen in die Begutachtung einbezogen werden.
  • Es werden nach Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung fremdanamnestische Daten von Fachpersonen einbezogen (z.B. Lehrer, behandelnde Ärzte, Familienhilfe etc.)
  • Die Bearbeitungsdauer liegt bei durchschnittlich drei bis fünf Monaten ab Auftragseingang.

3. Eine Begutachtung ist freiwillig, bei wichtigen Gründen kann die Beteiligung an einzelnen Teilschritten abgelehnt werden, ohne dass dies nachteilig gewertet wird.

4. Fachpsychologische Stellungnahmen zu bereits vorliegenden Gutachten werden nur bei schwerwiegenden Mängeln erstellt.

Aktuelle Publikationen

1986, Maltherapie im Strafvollzug. In: Gruppendynamik 17(3): 273-286.

1989, Zur Gruppendynamik des sozialtherapeutischen Strafvollzuges. In: Medizin, Mensch und Gesellschaft 14 (3): 161-171.

2001, Brauchen psychologische Sachverständige ein Zertifikat des BDP? In: Verhaltenstherapie und Psychosoziale Praxis 3/2001: 501-502.

2002, Zur Problematik kinderärztlicher Atteste bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten. Mit Ergebnissen einer Befragung. In: Kinder- und Jugendarzt 33 (11): 885-889 und 33 (12): 984-990.

2002, Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Eltern: Psychosoziale Diagnostik und Orientierungskriterien für Interventionen. In: Psychotherapie in Psychiatrie, Psychotherapeutischer Medizin und Klinischer Psychologie 7 (4): 166-182.

2003, Entfremdungsstrategien im Sorgerechts- und Umgangsstreit: Zur Rolle von (kinder-) ärztlichen und -psychiatrischen Attesten. In: v. Boch-Galhau., Kodjoe, U., Andritzky, W. & P. Koeppel (Hg.) Kongressband Internationale Konferenz – Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Eine Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe. Frankfurt 18./19. Oktober 2002. Berlin: VWB (S. 249-282).

2003, Behavioural Patterns and Personality Structure of Alienating Parents: Psychosocial Diagnostics and Criteria for Intervention. In: v Boch-Galhau, W., Kodjoe, U., Andritzky, W. & P. Koeppel (Hg.) Kongressband Internationale Konferenz – Das Parental Alienation Syndrome PAS). Eine Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe. Frankfurt 18./19. Oktober 2002. Berlin: VWB (S.283-314).

2003, Parental Alienation Syndrome – Nicht instrumentalisieren lassen. In: Deutsches Ärzteblatt (PP) 2:81-82.

2003, Kinderpsychiatrische Atteste im Umgangs- und Sorgerechtsstreit – Ergebnisse einer Befragung. In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 52 (10): 794-811.

2006, The role of medical reports in the development of the Parental Alienation Syndrome. In: Gardner, R., Sauber, R. & Lorandos, D. (Eds.) International Handbook of Parental Alienation Syndrome. Conceptual, Clinical and Legal Issues. Springfield, Illinois, Charles T. Thomas Publ., Ltd. (pp. 195-208).

2012, Mangelndes Wissen um grundlegende Begriffe und Berufspraxis. Kritische Anmerkungen zu einem Beitrag im ‚Psychotherapeutenjournal‘. In: Report Psychologie 37 (3): 122-124.

2014, -, H.-P. Duerr, Y. Duerr-Aguilar, W. Andritzky, A. Camps, G., Deegener, C. Dum, F. Godinho, L. Li, J. Rudolph, P., Schlottke, M. Hautzinger: Loss of child well-being: a concept for the metrics of neglect and abuse under separation and divorce. Child Indicators Research Epub 03 Dec 2014. DOI: 10.007/s12187-014-9280-4.